Energieausweis
Mit Inkrafttreten der neuen Energiesparverordnung
(EnEV 2007) sind Gebäudeeigentümer ab dem 01.07.2008
verpflichtet, Miet- und Kaufinteressenten bei der
Neuvermietung bzw. beim Verkauf von Wohngebäuden auf
Verlangen einen Energieausweis vorzulegen. Dies gilt für Wohngebäude, die bis 1965 fertig gestellt worden sind.
Ab den 01.01.2009 gilt diese Regelung auch für alle übrigen Wohngebäude.
Ein Energieausweis bzw. Energiepass gibt dem künftigen Mieter oder Käufer Informationen über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr und macht somit den Energiebedarf »sichtbar«. So werden Gebäude in Bezug auf ihren Energieverbrauch miteinander vergleichbar.
Bei der Bewertung des Energieverbrauchs fließen unter anderem mit ein:
- die Qualität der Dämmung und der Fenster,
- die Effizienz der Heizungsanlage sowie
- die zur Heizung, Warmwasserbereitung und Lüftung verwandten Energieträger.
Der Energieausweis ist im Regelfall 10 Jahre gültig.
Für kleine Gebäude, die weniger als 50 m² Nutzfläche vorweisen und denkmalgeschützte Gebäude müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Der Energieausweis dient lediglich zur Information und begründet keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung einer Modernisierung!
Bis zum 01.10.2008 hat man die Möglichkeit zwischen einem verbrauchs- oder bedarfsausorientierten Energieausweis zu wählen. Danach wird der Bedarfsausweis für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohneinheiten und Bauantrag vor dem 01.11.1977 zur Pflicht. Es sei denn, die Immobilie wurde bereits nach dem Standard der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert. In einem solchen Fall ist auch ein Verbrauchsausweis zulässig. Für alle anderen Bestandsgebäude besteht die Wahlfreiheit weiter.
Der verbrauchsorientierte Energieausweis
Beim verbrauchsorientierten Energieausweis wird der tatsächliche Energieverbrauch ermittelt. Die Verbrauchswerte resultieren unter anderem aus den Abrechnungen für Heizkosten oder Warmwasser der letzten drei Jahre. Diese Angaben können jedoch schnell in die Irre führen, da jeder Mensch ein anderes Nutzungsverhalten im Verbrauch von Energie vorweist. Der potentielle Mieter oder Käufer kann somit mit einem verbrauchsorientierten Energieausweis nicht erkennen, ob das Gebäude nun einen guten oder schlechten Energiestandard hat.
Der bedarfsorientierte Energieausweis
Beim bedarfsorientierten Energieausweis wird das gesamte Gebäude analysiert. Das Nutzerverhalten spielt hierbei keine Rolle. Der Energiebedarf wird z.B. auf der Grundlage der Wärmeverluste im Gebäude (Außenwände, Fenster, Dach, Kellerdecke, Lüftungsverluste) rechnerisch auf der Basis der verwendeten Baumaterialien/Isolierungen ermittelt. Als Ergebnis erhält man eine Energiekennzahl, die es ermöglicht, Gebäude vergleichbar zu machen. Bedarfsausweise eignen sich zudem hervorragend für die Planung von Modernisierungsmaßnahmen.
Ein Energieausweis-Label zur Darstellung der Energieeffizienz eines Gebäudes wird zukünftig genauso selbstverständlich sein, wie es z.B. bei Kühlschränken oder Waschmaschinen längst der Fall ist!











